Jugendgerichtshilfe

Im gesamten Strafverfahren gegen Jugendliche (zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre) hat das Jugendamt mitzuwirken. Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, im Verfahren die sozialpädagogischen Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. Dazu gehören die Beratung des jungen Menschen und seiner Eltern und die Information des Gerichts über die Lebensumstände und den Entwicklungsstand des jungen Menschen.

Ablauf

Weiterführende Informationen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Abteilung 1 Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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