Jugendschöffen

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichts Nürnberg-Fürth beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen zusammenzustellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wird. Anhand der Vorschlagsliste werden dann die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Amtsgerichts Nürnberg gewählt. 

Ablauf

Voraussetzungen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Sachbearbeiter für Sonderaufgaben

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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