Bei Verlust von einem oder mehreren Kennzeichenschildern wird Ihr Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben. Daher ist es erforderlich, das Fahrzeug mit neuen Fahrzeugdokumenten und einem neuen Kennzeichen auszustatten.
Ablauf
Bei Ihrem persönlichen Vor-Ort-Besuch ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Bei einem Diebstahl von Kfz-Kennzeichen müssen Sie dies bei einer deutschen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte bringen Sie die Bescheinigung hierüber mit in die Zulassungsbehörde.
amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
noch vorhandene Kennzeichenschilder
bei Antragstellung durch eine dritte Person zusätzlich:
Notarielle eidesstattliche Versicherung
Vollmacht und
amtliche/s Ausweisdokument/e der Antrag stellenden Person
bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie
einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss in Nürnberg zugelassen sein.
Gebühren
Ersatzkennzeichen:
30 Euro
Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung:
30,70 Euro
Zusätzliche Gebühren: Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 Euro bis 2,60 Euro anfallen. Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschild/er an.
Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.