Kriegsopferfürsorge

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind abhängig von den Feststellungen der Versorgungsverwaltung (Versorgungsamt) hinsichtlich der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Sie sind im Regelfalle abhängig vom Einkommen und/oder Vermögen.

Leistungsberechtigt sind:

  • vor allem Kriegsopfer
  • Versorgungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz
  • Impfgeschädigte
  • ehemalige politische Häftlinge
  • Opfer von Gewalttaten und Opfer bestimmter Maßnahmen in der ehemaligen DDR

Im Bedarfsfalle kommen als Leistungen der Kriegsopferfürsorge insbesondere folgende Hilfen in Betracht:

  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Erziehungsbeihilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunteralt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Weiterführende Informationen

Sozialamt

Wirtschaftliche Hilfen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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