Lebensmittelgewerbe: Bescheinigung über die Belehrung für Beschäftigte

Personen, die im Lebensmittelgewerbe oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die einzuhaltenden Hygienevorschriften und Gesundheitsauflagen informiert wurden.

Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende von Unternehmen des Lebensmittelgewerbes, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Gesundheitsamt

Anmeldung und Belehrungen nach IfSG

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>