Meldepflichtige Krankheiten

Im 3. Abschnitt (§ 6 ff) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist geregelt, welche Erkrankungen von wem und in welcher Form an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Je nach Krankheit kann es allerdings sein, dass sich das Gesundheitsamt bei Ihnen meldet und Sie beispielsweise nach Kontaktpersonen fragt. 

 

Gesundheitsamt

Meldewesen und Infektionsschutz

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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