Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen

Die Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Märkten ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Wer für die Messe, Ausstellung oder den Markt Marktprivilegien beanspruchen will, benötigt eine ¿Festsetzung¿. Um diese zu erhalten, muss die Festsetzung der Messe, der Ausstellung oder des Marktes beantragt werden.

Man unterscheidet folgende Veranstaltungsarten:

  • Messen
  • Ausstellungen
  • Großmärkte
  • Wochenmärkte
  • Spezialmärkte
  • Jahrmärkte

Zu den sogenannten Marktprivilegien gehören zum Beispiel Befreiungen vom Ladenschlussgesetz, Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen sowie die Teilnahme ohne Reisegewerbekarte.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

Ordnungsamt

Gewerbewesen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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