Mitteilungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis abmelden

Das Aufenthaltsgesetz regelt bestimmte Pflichten für Arbeitgebende bei der Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen.

Bei einer vorzeitigen Beendigung oder einem Abbruch der Beschäftigung müssen Sie uns dies mitteilen. Damit kann die Ausländerbehörde prüfen, ob sich die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels verkürzt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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