Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
Beschreibung
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Auch ausländische Geburtsurkunden gelten als Nachweis für die Geburt. Der Vorteil der Nachbeurkundung ist, dass Übersetzungen und Überbeglaubigungen meistens nicht mehr erforderlich sind. Die deutsche Geburtsurkunde gilt auch als Nachweis der Namensführung des Kindes.
Die Nachbeurkundung können Sie beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung beantragen.
Vor-Ort-Termin erforderlich
Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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