Namensänderung in der Ehe beantragen - gemeinsamen Ehename bestimmen
Beschreibung
Ein gemeinsamer Familienname (Ehename) kann direkt bei der Eheschließung bestimmt werden. Solange die Ehe besteht, kann der Ehename auch noch später erklärt werden.
Zur Namensführung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie können beide Ihren bisherigen Familiennamen behalten
- Sie können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen
- einer von Ihnen kann einen Doppelnamen erklären.
Zum Ehenamen kann bestimmt werden:
- der Geburtsname eines der Ehepartner
- der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname eines Ehepartners
Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens kann während bestehender Ehe nicht rückgängig gemacht werden.
Nach ausländischem Namensrecht können anderen Regeln gelten.
Vor-Ort-Termin erforderlich
Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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