Namensänderung in der Ehe beantragen - gemeinsamen Ehename bestimmen

Ein gemeinsamer Familienname (Ehename) kann direkt bei der Eheschließung bestimmt werden. Solange die Ehe besteht, kann der Ehename auch noch später erklärt werden.

Zur Namensführung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Sie können beide Ihren bisherigen Familiennamen behalten
  • Sie können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen
  • einer von Ihnen kann einen Doppelnamen erklären.

Zum Ehenamen kann bestimmt werden:

  • der Geburtsname eines der Ehepartner
  • der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname eines Ehepartners

Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens kann während bestehender Ehe nicht rückgängig gemacht werden. 

Nach ausländischem Namensrecht können anderen Regeln gelten.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Dolmetscher/Dolmetscherin

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Bürgeramt Mitte

Standesamt - Nachbeurkundungen und Namensrecht

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

Information zur Barrierefreiheit
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>