Namensänderung aus wichtigem Grund

In besonders wichtigen Fällen kann Ihr Name geändert werden, wenn er Sie belastet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • er anstößig oder lächerlich klingt
  • die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
  • er zu Verwechslungen führt

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist stets eine Ausnahme. Die Weiterführung des bisherigen Vor- oder Familiennamens ist die verbindliche Regel.

Bei der öffentlich-rechtlichen Namensänderung sind weitergehende Interessen beispielsweise weiterer Verfahrensbeteiligter, die Interessen der Allgemeinheit oder auch die sicherheitspolizeilichen Belange zu berücksichtigen und abzuwägen.

Ablauf

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Namensrecht

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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