Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen in § 3 i.V.m. § 4a Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Auf der Homepage des Stadtplanungsamts sind die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplänen sehr genau beschrieben, hier können Sie alles nachlesen.

Stadtplanungsamt

BKB, Modellbau, Wettbewerbe, Öffentlichkeitsarbeit, Offenes Büro

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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