Parkausweis für besondere Gruppen

Zusätzlich zu den Parkausweisen für die EU gibt es seit August 2009 deutschlandweit gültige Parkausweise für weitere Personengruppen. 

Diese Ausweise können beantragt werden von:

  • Schwerbehinderten, die einen Grad der Behinderung von mindestens 60 % aufgrund der Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa aufweisen.
  • Schwerbehinderten, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 % aufgrund künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung aufweisen.

Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht, können Besitzer des Ausweises in folgenden Bereichen parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer
  • auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit
  • an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird

Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.

Hinweis: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen!

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

SÖR

Ausnahmegenehmigungen, Umzugsanträge, Handwerker- und Sozialdienstausweise, Sonderregelungen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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