Abgabe von Pflichtexemplaren an die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg

Alle Dienststellen der Stadt Nürnberg sind gesetzlich verpflichtet, ihre gedruckten und elektronischen Veröffentlichungen an die Stadtbibliothek abzuliefern.

Die Stadtbibliothek ist beauftragt, städtische Publikationen dauerhaft zu sammeln, zu archivieren, zu erschließen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Darüber hinaus ist die Stadtbibliothek gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an gedruckten Exemplaren und die elektronischen Ausgaben an die empfangsberechtigten Bibliotheken in München, Frankfurt, Leipzig und Berlin zu Zwecken der Langzeitarchivierung weiterzuleiten.

Um dieser Ablieferungspflicht dauerhaft und verlässlich nachkommen zu können, werden alle Dienststellen der Stadt Nürnberg dazu aufgerufen, ihre Veröffentlichungen in gedruckter, elektronischer oder gegebenenfalls in beiden Formen unaufgefordert und unmittelbar nach dem Erscheinen an die Stadtbibliothek zu senden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Stadtbibliothek

Fachteam Orts- und Landeskunde

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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