Prostitutionsgewerbe Erlaubnis beantragen

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben oder Prostitutionsveranstaltungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er eine Prostitutionsstätte betreibt oder Prostitution vermittelt. 

Zusätzlich zur Erlaubnis, ein Prostitutionsgewerbe zu betreiben, müssen Sie das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs oder das Organisieren oder Durchführen einer Prostitutionsveranstaltung jeweils gesondert anzeigen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Ordnungsamt

Gewerbewesen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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