Radverkehrsbeauftragter

Das Aufgabengebiet des Radverkehrsbeauftragten umfasst:

  • Erstellung konzeptioneller Grundlagen und Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur
  • Festlegung und Fortschreibung von Radwegenetz, Radroutennetz, Abstellanlagenkonzept, Wegweisungskonzept
  • Mitwirkung bei Planungen von Radverkehrslagen
  • Abstimmung von Bike & Ride Anlagen
  • Konzeption von Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit

Mit der Radverkehrsstrategie "Nürnberg steigt auf" bis 2015 werden alle Projekte, die der Förderung des Radverkehrs dienen, zusammengefasst.

Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

Verkehrsplanungsamt

Fahrradbeauftragte/r

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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