Rotes Kennzeichen ("Händlerkennzeichen") beantragen oder verlängern

Rote Kennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Mit einem roten Kennzeichen dürfen Sie folgende Fahrten durchführen:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten innerhalb Deutschland

Für das rote Kennzeichen muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Voraussetzungen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>