Bau- und Abbruchabfall

In abzubrechenden/umzubauenden Gebäuden sind aus unterschiedlichen Gründen Schadstoffe vorhanden, z.B.

  • weil diese schon als Baumaterial (wie z.B. Asbest oder PCB) verwendet wurden oder
  • weil durch die Nutzung Schadstoffe in die Bausubstanz eingedrungen sind.

Diese Schadstoffe gilt es zu eliminieren und aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen, damit die restlichen Materialien schadstofffrei wieder verwendet werden können. Ein selektiver Rückbau (d.h. unter Ausschleusung der Schadstoffe) beschleunigt den Rückbauvorgang und gibt Kostensicherheit, da Untersuchungen am Haufwerk des Abrissgutes mit abschließender abfallrechtlicher Einstufung und Entsorgung großer Massen unter entsprechenden Kosten nicht mehr erforderlich sind. Das Umweltamt berät die Bauherrren bei der abfallrechtlichen Einstufung und überwacht die ordnungsgemäße Entsorgung.

Umweltamt

Kreislaufwirtschaft und Abfall

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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