Sachkundenachweis gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung beantragen

Für das Schlachten von Tieren durch Unternehmen ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies betrifft alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Schlachtung.

Das zuständige Ministerium hat kompetente Einrichtungen ermächtigt, entsprechende Schulungen und Prüfungen durchzuführen. Nach bestandener Prüfung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde den Sachkundenachweis. Diese Sachkundenachweise sind innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig.

Eine Übersicht über die in Bayern beauftragten Organisationen finden Sie unter dem Link in "Weiterführende Informationen".

Ablauf

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Voraussetzungen

Ordnungsamt

Veterinäramt

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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