Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge beantragen
Beschreibung
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.
Die Fahrberechtigung gilt nur im Inland (und in Österreich) für die ehrenamtliche Aufgabenerfüllung der oben genannten Organisationen.
Die Fahrberechtigung erlischt mit der Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis. Während eines Fahrverbotes darf von der Fahrberechtigung kein Gebrauch gemacht werden.
Vor-Ort-Termin erforderlich
Fahrerlaubnisse - Führerscheine
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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