Tierausstellung oder Tiermarkt anzeigen

Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden. 

Je nach Veranstalltung sind verschiedene Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich. 
Für die Veranstaltung eines Tiermarktes ist eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zudem benötigt der/die Verantwortliche  einen Sachkundenachweis. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Ordnungsamt

Veterinäramt

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>