Tierausstellung oder Tiermarkt anzeigen
Beschreibung
Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Tieren müssen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden.
Je nach Veranstalltung sind verschiedene Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich.
Für die Veranstaltung eines Tiermarktes ist eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zudem benötigt der/die Verantwortliche einen Sachkundenachweis.
Veterinäramt
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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