Tierschutz
Beschreibung
Der Tierschutz hat die Aufgabe, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Im Bereich des Tierschutzes ist das Veterinäramt unter anderem zuständig für
- die Abnahme von Sachkundeprüfungen, welche für die Erlaubniserteilung nach
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) notwendig sind, - die Überwachung von Tierhaltungen mit einer Erlaubnis nach
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie - anlassbezogene Kontrollen von privaten Tierhaltungen.
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Veterinäramt
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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