Transportgewerbe und Gewerblicher Güterkraftverkehr

Unternehmen, die gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Hänger, betreiben, benötigen eine Erlaubnis (Genehmigung zur Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs) oder eine Gemeinschaftslizenz.

Unternehmen, die grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t einschließlich Anhänger betreiben, benötigen eine Gemeinschaftslizenz.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Ordnungsamt

Fahreignung, Personen- und Güterkraftverkehr

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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