Unterhaltsanspruch eines Kindes
Beschreibung
Kinder haben bis zum Ende einer Ausbildung (wirtschaftliche Selbständigkeit) Anspruch auf Unterhalt. Ein Anspruch auf Unterhalt besteht gegenüber beiden Elternteilen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Betreuungsunterhalt durch Pflege und Erziehung des Kindes nach. Der vom Kind getrennt lebende Elternteil hat seine Unterhaltspflicht durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt) zu erfüllen.
Beistand- und Amtsvormundschaft
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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