Vaterschaft nach Beurkundung der Geburt anerkennen lassen
Beschreibung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei unverheirateten Eltern ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Durch die Vaterschaftsanerkennung erklären Sie rechtlich verbindlich, dass Sie der Vater des Kindes sind. Die Anerkennung wird erst mit Zustimmung der Mutter wirksam.
Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen lassen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. Möglich ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später.
Die Anerkennung kann bei jedem deutschen Standesamt, Jugendamt, Notar oder deutschen Auslandsvertretung erfolgen.
Vor-Ort-Termin erforderlich
Standesamt - Urkunden
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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