Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrs- oder Grünflächen ist eine Erlaubnis (Sondernutzungsgenehmigung) erforderlich, soweit die Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht. Die Erlaubnis erteilt grundsätzlich das Liegenschaftsamt.

Nimmt eine Veranstaltung allerdings öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) erforderlich. Neben motor- und radsportlichen oder Laufveranstaltungen trifft dies bei Sperrungen für Dreharbeiten, Festumzügen und Straßenfesten zu.

Bei Veranstaltungen auf Privatflächen ist eine Genehmigung von Seiten des Liegenschaftsamtes nicht erforderlich. Wir bitten Sie, hierfür Kontakt mit dem Ordnungsamt Nürnberg aufzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Rechtliche Grundlagen

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Weiterführende Informationen

Liegenschaftsamt

Dienstleistungsbüro Veranstaltungen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>