Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben vor Aufnahme der Tätigkeit diese anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt mittels Formblatt.

Betriebe, die die Ausübung dieser Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen angezeigt haben, bedürfen hierfür einer Erlaubnis.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Umweltamt

Kreislaufwirtschaft und Abfall

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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