Vorkaufsrechte

Der Stadt Nürnberg steht beim Kauf von Grundstücken im Stadtgebiet Nürnberg unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts (Negativzeugnis) nachgewiesen ist.

Negativzeugnis

Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, erteilt die Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg auf Antrag ein Negativzeugnis. Die Anträge werden in aller Regel vom Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, gestellt.

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Weiterführende Informationen

Bauordnungsbehörde

Abteilung 5 - Verwaltung - Zentrale Verwaltung und Schornsteinfegerrecht - Vorkaufsrechte

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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