In dringenden nachweisbaren Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Der vorläufige Personalausweis ist ein Papierdokument und enthält keine elektronischen Funktionen. Er kann in dringenden nachweisbaren Ausnahmefällen kurzfristig ausgestellt werden.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
Immer die Person, für die der vorläufige Personalausweis ausgestellt wird
Bei unter 16-Jährigen: zusätzlich eine sorgeberechtige Person aus dem gleichen Haushalt
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
Aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
Geburtsurkunde und ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung
Zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
amtliche Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsnachweis
eine sorgeberechtigte Person muss anwesend sein
In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Personenstandsurkunden, Einbürgerungsurkunden) erforderlich sein.
Wir empfehlen Ihnen online einen Termin zu vereinbaren.
Ohne Termin können Sie uns in dringenden Fällen mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr besuchen.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bürgeramt Nord
Einwohnermelde- und Passangelegenheiten, Führerscheine, Beglaubigungen
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.