Wählbarkeitsbescheinigung beantragen

Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der die Gemeinde bestätigt, dass eine Wahlbewerberin oder ein Wahlbewerber wählbar ist. Eine solche Bescheinigung ist erforderlich, um sich zum Beispiel für ein Mandat im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament bewerben zu können.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Bürgeramt Mitte

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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