Werbeaktionen

Kommerzielle Werbeaktionen können erlaubt werden, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. Mobile Werbung wird nur in bestimmten Bereichen von Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen erlaubt.

Im Innenstadtbereich werden Werbeaktionen nur in bestimmten Bereichen genehmigt. Außerhalb der Altstadt werden Standorte auf öffentlichen Flächen im Einzelfall geprüft. Die Genehmigungen werden durch das Liegenschaftsamt erteilt. 

Liegenschaftsamt

Sondernutzungen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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