Werbeanlagen

Die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen ist nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) baugenehmigungspflichtig. Dies gilt auch, wenn Sie eine bestehende Werbeanlage ändern, zum Beispiel einen neuen Geschäftsnamen einsetzen.
Alle Werbeanlagen, die in Nürnberg neu errichtet oder geändert werden, müssen die Regelungen der Werbeanlagensatzung (WaS) einhalten. Nur in bestimmten Gewerbe- und Industriegebieten gelten einfachere Regelungen.

Wenn Sie planen, eine Werbeanlage zu ändern oder zu errichten, wenden Sie sich an einen qualifizierten Entwurfsverfasser oder an die Bauordnungsbehörde. Hier kann man Ihnen Auskunft über die Regelungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Werbeanlagensatzung (WaS) geben. 

Bauordnungsbehörde

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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