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Wohnung ummelden (Umzug innerhalb Nürnbergs)
Beschreibung
Die Ummeldung der Wohnung ist erforderlich, wenn man innerhalb Nürnbergs umzieht.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Bevollmächtigungen sind möglich. In diesem Fall müssen von allen Bevollmächtigten die Ausweisdokumnete im Original vorliegen. Die bevollmächtigte Person muss Auskunft zu den persönlichen Daten geben können.
Bei Familien:
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern und deren minderjährige Kinder können zusammen gemeldet werden. Es ist ausreichend, wenn eine volljährige Person vorspricht.
Bei Minderjährigen bis 16 Jahre:
Die Anmeldung obliegt demjenigen, in dessen Wohnung die Person unter 16 Jahren einzieht.
Bei Betreuungen und Vorsorgevollmachten:
Wenn Sie zur Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden berechtigt sind oder den Aufenthalt bestimmen dürfen, dann können Sie die Meldung machen. Bitte in diesem Fall Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht mitbringen.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
- alle vorhandenen Ausweisdokumente aller Beteiligten (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
- Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Vermieter / Ihrer Vermieterin
- Fahrzeugschein eines in Nürnberg zugelassenen Fahrzeugs (falls vorhanden)
Zusätzlich bei Betreuten:
- Betreuerausweis/Vorsorgevollmacht vorlegen
Fristen
Bitte melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug um, da es sich sonst um um eine Ordnungswidrigkeit handelt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Voraussetzungen
Die Ummeldung kann frühestens am Tag des Einzugs erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
Vor-Ort-Termin erforderlich
Alle zuständigen Einrichtungen
Bürgeramt Mitte
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Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
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Schließungen wegen Personalversammlung
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Bürgeramt Nord
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- 09 11/ 2 31-22 21
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Bürgeramt Ost
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- Friedrich-Ebert-Platz (Bucher Straße 58-60)
- Eibach (Eibacher Hauptstraße 27)
- Mögeldorf (Schmausenbuckstraße 4)
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