Wohnungskündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch Übernahme der bestehenden Mietschulden eine bereits ausgesprochene Wohnungskündigung oder Räumungsklage bzw. anberaumte Zwangsräumung vermieden werden.

Sollte die Räumung der Wohnung nicht abgewendet werden können, werden die betroffenen Personen über das weitere Verfahren beraten. Eine eventuell notwendige Unterbringung durch die Fachstelle wird vorbereitet und sozialpädagogisch begleitet.

Erforderliche Unterlagen

Sozialamt

Wohnen

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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