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Wohnung anmelden (Zuzug nach Nürnberg)
Beschreibung
Die Anmeldung der Wohnung ist notwendig, wenn man von einer anderen Stadt, Gemeinde oder aus dem Ausland nach Nürnberg zieht.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Bevollmächtigungen sind möglich. In diesem Fall müssen von allen Bevollmächtigten die Ausweisdokumente im Original vorliegen. Die bevollmächtigte Person muss Auskunft zu den persönlichen Daten geben können.
Bei Familien:
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern und deren minderjährige Kinder können zusammen gemeldet werden. Es ist ausreichend, wenn eine volljährige Person vorspricht.
Bei Minderjährigen bis 16 Jahre:
Die Anmeldung obliegt demjenigen, in dessen Wohnung die Person unter 16 Jahren einzieht.
Bei Betreuungen und Vorsorgevollmachten:
Wenn Sie zur Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden berechtigt sind oder den Aufenthalt bestimmen dürfen, dann können Sie die Meldung machen. Bitte in diesem Fall Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht mitbringen.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
- alle vorhandenen Ausweisdokumente aller Beteiligten (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
- Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Vermieter / Ihrer Vermieterin
- Eheurkunde, Geburtsurkunde aller Beteiligten (falls vorhanden)
Zusätzlich bei Betreuten:
- Betreuerausweis / Vorsorgevollmacht
Fristen
Bitte melden Sie Ihre neue Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug an, sonst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Voraussetzungen
Die Anmeldung kann frühestens am Tag des Einzugs erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen
Vor-Ort-Termin erforderlich
Alle zuständigen Einrichtungen
Bürgeramt Mitte
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- 09 11/ 2 31-28 51
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Ohne Termin können Sie uns in dringenden Fällen mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr besuchen.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bürgeramt Mitte - Pop-Up
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Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bürgeramt Nord
Einwohnermelde- und Passangelegenheiten, Führerscheine, Beglaubigungen
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- 09 11/ 2 31-22 21
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Schließungen wegen Personalversammlung
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Bürgeramt Ost
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Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bürgeramt Süd
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Bürgerdienste in den Sparkassen
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- Friedrich-Ebert-Platz (Bucher Straße 58-60)
- Eibach (Eibacher Hauptstraße 27)
- Mögeldorf (Schmausenbuckstraße 4)
- St. Leonhard (Schwabacher Straße 60)
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Schließungen wegen Personalversammlung
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