Zulassung als Tiertransportunternehmen beantragen

Wer gewerblich Transporte von Wirbeltieren durchführt, benötigt eine Zulassung.
Die Zulassungen wird für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt.

Es werden zwei Zulassungstypen unterschieden:
Typ 1 - Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden
Typ 2 - Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung)

Keine Zulassung benötigen Sie, 

  • wenn Sie Landwirt sind für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km ab Ihrem Betrieb
  • für den Transport von Wirbeltieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht
  • für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

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Fristen

Voraussetzungen

Ordnungsamt

Veterinäramt

Postanschrift

Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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