Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand mehrere Reisepässe besitzen.
Für eine Ausnahme müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse konkret nachweisen oder glaubhaft machen.
Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.
Nicht als berechtigtes Interesse gelten beispielsweise:
allgemeine Begründungen
häufige Auslandsreisen
dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist
Hinweis: Auch wenn Sie schon im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung erneut nachweisen.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Abholung Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Reisepass bei der Ausgabestelle der Stelle abholen, bei der Sie den Reisepass beantragt haben.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
aktueller Reisepass
Geburtsurkunde und ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original
nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung
schriftliche Begründung über die Notwendigkeit eines Zweitpasses (zum Beispiel vom Arbeitgeber)
Wir empfehlen Ihnen online einen Termin zu vereinbaren.
Ohne Termin können Sie uns in dringenden Fällen mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr besuchen.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Information zur Barrierefreiheit
Bürgeramt Nord
Einwohnermelde- und Passangelegenheiten, Führerscheine, Beglaubigungen
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Schließungen wegen Personalversammlung
Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.