Zweitwohnungssteuer

Steuerpflichtig ist jede Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Es ist unerheblich, aus welchem Grund - Ausbildung, Berufstätigkeit, Erholung - die Zweitwohnung genutzt wird. Lediglich verheiratete Berufspendler unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Zweitwohnungssteuer.

Ablauf

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Satzungssteuern

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Schließungen wegen Personalversammlung

Wegen einer allgemeinen Personalversammlung am Dienstag, 14. Mai 2024, haben die Dienststellen, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Nürnberg an diesem Tag ab 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen von dieser Regelung befinden sich auf dem Stadtportal unter go.nuernberg.de/oeffnungszeiten. Generell wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer städtischen Einrichtung auf der jeweiligen Website über die Öffnungszeiten zu informieren.

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