Sparmaßnahmen der Stadt

Nürnberg hat im Vergleich mit anderen deutschen Städten beim Energiesparen bereits viel erreicht. Der Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich reduziert werden. Die durch den Ukrainekrieg verursachte Energiekrise verlangt nach weiteren Sparmaßnahmen. Wichtig ist das Signal, das von den Maßnahmen ausgeht: Wenn die Stadt spart, sparen andere auch.


Anpassung der Energiesparmaßnahmen

Der Stadtrat hat am 1. Februar 2023 eine Anpassung der Energiesparmaßnahmen verabschiedet, die mit Mitteln eines Sonderfonds umgesetzt werden sollten. Eine Aufstellung finden Sie in der Übersicht „Sonderfond Energiemangelsituation“.


Weitere Maßnahmen beschlossen

Der Stadtrat hat am 28. September 2022 weitere Energieeinsparmaßnahmen beschlossen, die bereits umgesetzte Maßnahmen ergänzen und Vorgaben des Bundes berücksichtigen:

Heizung:

  • Die Raumtemperatur in städtischen Gebäuden wird reduziert. Dabei sind je nach Nutzung unterschiedliche Höchsttemperaturen beispielsweise für Büro- und Schulräume, Treppenhäuser, Flure, Turnhallen oder Werkstätten vorgegeben.
  • Verwaltungsmitarbeiter sind angehalten, beim Verlassen des Büros die Thermostatköpfe zuzudrehen. Wo möglich, können programmierbare Thermostatköpfe nachgerüstet werden.
  • Die Heizungssysteme werden hinsichtlich der Energieeffizienz überprüft und optimiert. Dies beinhaltet unter anderem die Absenkung der Vorlauftemperatur, eine Nachtabschaltung, den Einsatz effizienter Heizungspumpen und die Wärmedämmung von Rohren und Armaturen. Die Heizungssysteme werden außerdem schrittweise hydraulisch abgeglichen und bei Bedarf optimiert.
  • In den Hallenbädern werden die Lufttemperatur sowie der Saunabetrieb reduziert.
  • Im Tiergarten wird die bereits reduzierte Raumtemperatur in den Tierhäusern beibehalten.
  • Die Rasenheizung im Stadion soll ausgeschaltet bleiben. Eine Abstimmung mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) diesbezüglich soll noch erfolgen.

Warmwasser:

  • Die dezentrale Warmwasserbereitung in Büros, Toiletten, Küchen und Reinigungsräumen bleibt ausgeschaltet. Ausnahmen sind Einrichtungen mit besonderen Nutzergruppen wie Kitas und Seniorenheime.
  • Die Warmwasserbereitung in Freisportanlagen, Schulen und Schulsporthallen bleibt ausgeschaltet. Davon ausgenommen sind Schulen mit besonderen pädagogischen, unterrichtsbetrieblichen oder hygienischen Anforderungen wie zum Beispiel BBS, Merianschule, BBZ und Berufsschulen mit medizinischen oder lebensmittelverarbeitenden Bereichen oder Bereichen mit starker Verschmutzung.
  • In den Hallenbädern wird die Wassertemperatur im Schwimmerbecken auf 26 Grad reduziert, in Lehr- und Nichtschwimmerbecken auf 28 Grad. Die Außenbecken der Hallenbäder werden nicht beheizt.
  • Im Tiergarten werden die bereits reduzierten Warmwassertemperaturen in Lagune, Manatihaus, Delphinarium I und Tropenhaus beibehalten.
  • Die Notwendigkeit von Warmwasserzapfstellen sowie mögliche Umstellungen von zentraler auf dezentrale Warmwasserbereitung werden geprüft.

Lüftung:

  • Die raumlufttechnischen Anlagen werden mit Start der Heizperiode wieder in Betrieb genommen. Die Lüftungsanlagen werden auf Energieeffizienz überprüft und optimiert. Dazu gehören unter anderem die Einstellung auf tatsächliche Nutzungszeiten, die Außenluftmenge und Einblastemperaturen.
  • Die Luftfilter werden regelmäßig ein- bis zweimal jährlich gewartet.

Kühlung:

  • Dort wo es möglich ist, werden aktive Kühlungen ausgeschaltet oder der Temperatur-Sollwert auf 26 Grad erhöht. Auch Zeiteinstellungen werden optimiert und passive Maßnahmen wie Sonnenschutz und Nachtlüftung genutzt, wo es möglich ist.
  • Dezentrale Anlagen sollen auf das absolut Notwendige eingestellt werden.
  • Die Temperaturvorgaben für Raumkühlungen von Netzwerkschrankräumen und sonstigen sicherheitsrelevanten Räumen werden konkretisiert.

Strom:

  • Mit Start der Heizperiode werden Raumluftreinigergeräte in Schulen und Kitas mittels Zeitschaltuhren bedarfsgerecht betrieben. Sie werden außerdem regelmäßig gewartet. In Räumen, die mit einer mechanischen Lüftungsanlage be- und entlüftet werden, ist ein Raumluftreinigergerät nicht notwendig.
  • Die nächtliche Anstrahlung von Gebäuden bleibt abgeschaltet.
  • Die Beleuchtungsstärke der Straßenbeleuchtung wird bereits ab 20 Uhr statt wie bisher ab 21 Uhr reduziert.
  • Die Beleuchtung des Christkindlesmarktes ist bereits komplett auf LED umgestellt. Die Budenbetreiber sind angehalten, auch in den Buden die Beleuchtung auf LED umzustellen, sofern noch nicht erfolgt. Das Bühnenprogramm entfällt. Dies spart zusätzlich Strom für Beleuchtung und Beschallung.
  • In der Heizperiode ist der Flutlichtbetrieb bei Sportanlagen auf maximal 21 Uhr begrenzt. Dies betrifft das Stadion (Abstimmung mit der DFL soll erfolgen) und die Nebenplätze, das Zeppelinfeld sowie die Sportplätze von BBS, Muggenhof, Gibitzenhof und Pommernstraße.
  • Die Umstellung der Home-Office-Arbeitsplätze von Arbeitsplatz-Computern auf energieeffiziente Laptops wird beschleunigt. Ausnahmen sind spezielle Fachanwendungen.

Wärme, Strom:

  • Energieintensiver Unterricht oder energieintensive Ausbildung werden auf ein pädagogisch vertretbares Minimum reduziert.
  • Schulische Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten, zum Beispiel Elternabende oder Schulübernachtungen, werden reduziert beziehungsweise gebündelt.
  • Die Nutzung von Schulgebäuden in den Abendstunden, an Wochenenden und in den Ferien durch Dritte wie zum Beispiel Bildungszentrum, Musikschule oder Vereine wird auf zwei Schulgebäude je Hausmeisterbezirk gebündelt.
  • Wenn externe Räume und Gebäude angemietet werden, soll auf Vermieter möglichst viel Einfluss in Bezug auf Energiesparmaßnahmen genommen werden.
  • In der Weihnachtszeit sollen Raumgruppen, Geschosse oder Gebäude je nach technischen Möglichkeiten und Sinnhaftigkeit komplett geschlossen werden, um den Energieverbrauch zu senken. Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung soll dabei nicht eingeschränkt werden. Vom 23. Dezember 2022 bis 8. Januar 2023 sollen die Geschäftsbereiche zusammen mit der Personalvertretung individuelle Festlegungen zu mehr Home-Office, mobilem Arbeiten und Ãœberstundenabbau treffen.

Raumtemperatur in städtischen Gebäuden

Die Raumtemperatur in städtischen Gebäuden wird reduziert. Dabei sind je nach Nutzung unterschiedliche Höchsttemperaturen beispielsweise für Büro- und Schulräume, Treppenhäuser, Flure, Turnhallen oder Werkstätten vorgegeben. Welche Werte wo gelten, können Sie der Übersicht entnehmen.


Bereits umgesetzte Maßnahmen:

Die hohen Energiekosten und eine drohende Energieknappheit hatten den Stadtrat bereits am 20. Juli 2022 veranlasst, folgende Energiesparmaßnahmen einzuleiten:

Heizung:

  • Die Kesselanlagen beziehungsweise bei zentraler Warmwasserbereitung alle Heizkreise sind für alle Gebäude abgeschaltet. Ausnahmen sind Einrichtungen mit bestimmten Nutzergruppen wie Kitas und Seniorenheime.
  • In Schulgebäuden und Sporthallen waren die Heizungsanlagen inklusive Warmwasserbereitung bis Ende September komplett abgeschaltet.
  • In Einrichtungen mit besonderen Nutzergruppen wie Kitas und Seniorenheimen ging die Heizung bis Ende September erst bei einem Schwellenwert von zehn Grad Außentemperatur in Betrieb.
  • Die Raumsolltemperaturen wurden auf die Mindestanforderungen eingestellt: für Büro- und Schulräume 20 Grad, für Turnhallen 17 Grad, für Treppenhäuser, Flure und WCs 15 Grad.
  • In Tierhäusern des Tiergartens wurde die Raumtemperatur reduziert.
  • Thermostatventile wurden auf Stufe 3 begrenzt, in Fluren und WCs auf Stufe 2.
  • Thermostatventile wurden auf einwandfreie Funktion überprüft.
  • Regulier- und Absperreinrichtungen wurden geprüft.
  • Heizkörper wurden bei Bedarf entlüftet.
  • Elektrische Zusatz-Heizgeräte wurden untersagt.

Warmwasser:

  • Alle Hallenbäder außer das Langwasserbad blieben bis 25. September geschlossen.
  • Die Freibäder wurden in der Saison ausschließlich mit Solarthermie beheizt.
  • Die dezentrale Warmwasserbereitung in Büros, Toiletten, Küchen und Reinigungsräumen wurde bis Ende September abgeschaltet. Ausnahmen waren Einrichtungen mit besonderen Nutzergruppen wie Kitas und Seniorenheime.
  • Die Warmwassertemperaturen in den Tierhäusern des Tiergartens wurden reduziert.
  • Die zentrale Warmwasserbereitung wurde bis Ende September abgeschaltet und entleert. Es gab einen Aushang „Duschverbot“.
  • In Sportplatzanlagen wurde bis Ende September das Warmwasser abgeschaltet.
  • Die Warmwassertemperatur wurde auf ein hygienisch notwendiges Minimum begrenzt.
  • Die Schaltzeiten der Warmwasser-Zirkulationspumpen wurden optimiert.
  • Die Notwendigkeit von Warmwasserzapfstellen wurde geprüft.

Lüftung:

  • Wenn eine Fensterlüftung möglich war, wurden außer bei besonderen Funktionen und sensiblen Nutzergruppen alle Lüftungsanlagen abgeschaltet.
  • In der Heizperiode werden Lüftungsanlagen mit maximal 20 Kubikmeter pro Stunde und Person betrieben; es erfolgt keine Grundlüftung.
  • Lüftungszeiten werden an tatsächliche Nutzungszeiten angepasst.

Kühlung:

  • Wo es möglich war, wurde die aktive Kühlung ausgeschaltet oder der Temperatur-Sollwert auf 26 Grad erhöht; Zeiteinstellungen wurden optimiert.
  • Passive Maßnahmen wie Sonnenschutz und Nachtlüftung wurden zuerst genutzt.
  • Die Raum-Solltemperatur in Netzwerktechnikräumen und sonstigen sicherheitsrelevanten Räumen wurde auf 25 beziehungsweise 28 Grad optimiert.

Strom:

  • Die nächtliche Anstrahlung von Gebäuden wurde abgeschaltet.
  • Die Beleuchtungsstärke der Straßenbeleuchtungen wurde ab 21 Uhr reduziert.
  • Die Straßenbeleuchtung an der Kreuzung Südwest-Tangente / Frankenschnellweg wurde vorzeitig außer Betrieb genommen und abgebaut.
  • Die Raumluftreiniger in Schulen und Kitas wurden abgeschaltet. Ab Schulbeginn im September erfolgte ein bedarfsabhängiger Betrieb mittels Zeitschaltuhren.

Entwicklung des Energieverbrauchs

Monitoring Verbrauch Gas

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Monatliche Gasverbräuche 2021 und 2022 (Stand: September 2022)

Monitoring Verbrauch Fernwärme

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Monatliche Fernwärmeverbräuche 2021 und 2022 (Stand: September 2022)

Monitoring Verbrauch Strom

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Monatliche Stromverbräuche 2021 und 2022 (Stand: September 2022)

Das Kommunale Energiemanagement wertet jeden Monat den Energieverbrauch der Stadt aus. Die Grafiken zeigen die addierten Verbräuche der Bereiche pro Monat. Zum Vergleich wird jeweils der Wert für den Monat des vergangenen Jahres dargestellt.

Nicht alle Verbrauchszähler werden monatlich abgelesen. Daher entsprechen die angegebenen Werte nicht dem kompletten Verbrauch aller Liegenschaften der Stadt, sondern jeweils einem Anteil zwischen 65 und 90 Prozent.

Mit den Ergebnissen der bisherigen Sparmaßnahmen und den weiteren Maßnahmen ist eine Reduktion des Verbrauchs von etwa 20 Prozent bei Wärme und Strom gegenüber 2021 realistisch. Die tatsächlichen Außentemperaturen im kommenden Winter stellen allerdings eine gewisse Prognose-Unsicherheit im Bereich Wärme dar.


Sparmaßnahmen im Detail

Die ausführlichen Unterlagen zur Sitzung des Stadtrats am 28. September 2022 können Sie im Ratsinformationssystem der Stadt einsehen.


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Aktualisiert am 08.02.2024, 10:15 Uhr

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