Historischer Rathaussaal

Protokoll, Veranstaltungen und Ehrungen

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Zugangs- und Verhaltensregeln für Veranstaltungen des Oberbürgermeisters

Besuch des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

Während der Corona-Pandemie gelten auch bei Veranstaltungen des Oberbürgermeisters besondere Verhaltensregeln, die zusätzlich zu den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sind.

Sofern die Regelungen abhängig von der Bayerischen Krankenhausampel sind, wird auf den Internetauftritt der Stadt Nürnberg zum Thema Corona verwiesen.
Dort können Sie tagesaktuell den Status sowie die detaillierten Zahlen abrufen.

2G- bzw. 3G-plus-Regelung in Innenräumen

Corona-Ampel zeigt grün © Bild: Of The Village / stock.adobe.com

Steht die bayerische Krankenhausampel auf grün, gilt die "3G-plus-Regelung". Das heißt, der Zugang ist nur Personen gestattet, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geimpft oder genesen sind oder über einen Testnachweis nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 (PCR-Test) verfügen. Zugang erhalten auch Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.


    Corona-Ampel zeigt gelb © Of The Village / stock.adobe.com

    Steht die bayerische Krankenhausampel auf gelb, gilt die "3G-plus-Regelung". Das heißt, der Zugang ist nur Personen gestattet, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geimpft oder genesen sind oder über einen Testnachweis nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 (PCR-Test) verfügen. Zugang erhalten auch Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.


      Corona-Ampel zeigt rot © Of The Village / stock.adobe.com

      Steht die bayerische beziehungsweise die regionale Krankenhausampel auf rot, gilt die "2G-Regelung".
      Das heißt, der Zugang ist nur Personen gestattet, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geimpft oder genesen sind. Zugang erhalten auch Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personen, die sich nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, können bei Vorlage eines PCR-Tests ebenfalls zugelassen werden.

        Beim Zugang zur Veranstaltung werden die entsprechenden Nachweise kontrolliert. Es muss zudem eine Identitätsfeststellung erfolgen. Bitte halten Sie die 2G bzw. 3G-plus-Nachweise sowie einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Führerschein, anderes amtliches Dokument mit Lichtbild) am Eingang zu den Veranstaltungsräumen bereit, um die Wartezeiten zu verkürzen.

        Hier finden Sie die tagesaktuelle Krankenhausampel für Nürnberg

        Hinsichtlich der Anforderungen an die Nachweise von Anbietern, Veranstaltern, Betreibern, Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen wird auf die jeweils aktuellen Regelungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen.

        • 14. BayIfSMV<https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14>

        Von der Teilnahme an den Veranstaltungen des Oberbürgermeisters sind in jedem Fall ausgeschlossen

        • Personen mit nachgewiesener akuter SARS-CoV-2-Infektion
        • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
        • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (Geruchs- und Geschmacksverlust, akute respiratorische Symptome jeder Schwere)

        Maskenpflicht bei Veranstaltungen des Oberbürgermeisters

        Bitte beachten Sie, dass Sie bei Veranstaltungen des Oberbürgermeisters stets eine Mund-Nase-Bedeckung mit sich führen müssen.
        Steht die bayerische Krankenhausampel auf grün, kann wahlweise eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske bzw. eine Maske mit vergleichbarem Schutzstandard verwendet werden.
        Steht die bayerische Krankenhausampel auf gelb oder rot, muss eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard verwendet werden.
        Nach derzeitigem Stand muss die Mund-Nase-Bedeckung während der gesamten Veranstaltungsdauer getragen werden.
        Bitte beachten Sie auch die Hinweisschilder vor Ort.

        Bürgermeisteramt

        Protokoll, Veranstaltungen und Ehrungen

        Rathausplatz 290403 Nürnberg
        Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Rathausplatz+2&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
        Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=103072>