Informationen zu einkommensorientiert geförderten Wohnungen (EOF)
Nahezu alle Wohnungen, die seit ca. 1999/2000 in Nürnberg mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert. In der EOF gibt es drei Einkommensstufen: I, II, III.
Die Mieten der EOF-Wohnungen orientieren sich am Mietenspiegel, die Mietparteien erhalten, abhängig von ihrem Haushaltseinkommen, einen monatlichen Zuschuss zur Senkung der Mietbelastung. Dieser Zuschuss, die sogenannte Zusatzförderung, muss von Ihnen beim Sozialamt beantragt werden. Die Zusatzförderung ist zweckgebunden und darf nur zur Mietzahlung verwendet werden. Wird kein Antrag gestellt, müssen Sie die komplette Miete selbst bezahlen.
Wie bekomme ich eine EOF Wohnung?
Für alle in der EOF geförderten Wohnungen, egal welcher Einkommensstufe, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Bei der Antragstellung für den WBS (Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung in Nürnberg) wird Ihr Haushaltseinkommen anhand der vorgelegten Unterlagen berechnet und anschließend ein WBS der entsprechenden Einkommensstufe ausgestellt. Ist Ihr Einkommen zu hoch (über der Einkommensstufe III), wird der Antrag abgelehnt.
Einkommenstabelle
Auflistung, bis zu welchem maximalen Brutto-Einkommen die Berechtigung für einen Wohnberechtigungsschein der höchsten Einkommensstufe (also Stufe III) besteht:
Haushaltstyp | Einkommensgrenze | jährliches Bruttoeinkommen |
---|---|---|
Alleinstehend | 28.300 Euro | 41.600 Euro |
Ehepaar | 43.200 Euro | 62.900 Euro |
Ehepaar mit 1 Kind | 57.100 Euro | 82.800 Euro |
Ehepaar mit 2 Kindern | 71.000 Euro | 102.600 Euro |
Ehepaar mit 3 Kindern | 84.900 Euro | 122.500 Euro |
Annahmen:
Arbeitnehmerhaushalt mit einem Einkommen, bei einem Pauschalabzug von 1.230 Euro für Werbungskosten sowie von 30 % für die Entrichtung von Steuern und laufenden Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersversorgung.
Zusätzlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere Freibeträge für Schwerbehinderte; junge Ehepaare (nicht länger als 7 Jahre verheiratet) und für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.
Fallbeispiel
Familie Storz ist zu dritt. Herr und Frau Storz sind noch nicht 7 Jahre verheiratet. Seit einem Autounfall hat Herr Storz einen Grad der Behinderung von 50%. Familie Storz dürfte in dieser Zusammensetzung ca. 95.000 Euro Jahres-Brutto-Einkommen haben und wäre berechtigt für einen Wohnberechtigungsschein der Stufe III. Familie Storz könnte sich bei einem Umzugswunsch bewusst auf eine EOF-III-Wohnung bewerben, sofern sie vorab einen Wohnberechtigungsschein beantragt haben.
Vorschlagsrecht der Stadt
Für die EOF-Wohnungen der Einkommensstufe I hat die Stadt Nürnberg (Sozialamt) das Vorschlagsrecht. Es werden mindestens fünf wohnungssuchende Haushalte je Wohnung vorgeschlagen. Das Auswahlrecht aus den vorgeschlagenen Haushalten hat dann der Vermieter. Für EOF-Wohnungen der Einkommensstufen II und III kann sich der Vermieter die künftigen Mietparteien selbst aussuchen; Voraussetzung ist aber, dass die Mietinteressenten einen gültigen Wohnberechtigungsschein der entsprechenden Einkommensstufe besitzen.