Altes Recht gilt heute noch
Die frühesten schriftlichen Zeugnisse zur Wiesenbewässerung im Stadtgebiet stammen aus dem Jahre 1421 aus Katzwang. Auf Grund von zahlreichen Streitigkeiten um das Wasser wurden in den folgenden Jahren das Recht zur Wasserentnahme im Rahmen von urkundlichen Wässerordnungen oder Wässerbriefen geregelt.
So sorgten z.B. der Wässerbrief von Reichelsdorf (1535) oder vom Hopfengarten (1702) dafür, dass es bei der Wiesenwässerung gerecht und ordnungsgemäß zugeht. Bis ins Detail ist darin geregelt, wer, wann, wie lange seine Wiesen wässern darf und wer für den Unterhalt von Gräben und Wehren zuständig ist. Auch wenn natürlich einige Regeln an heutige Bedürfnisse angepasst sind, so sind die Wässerordnungen auch heute noch wirksam.