Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1407 / 28.12.2023

Gesundheitsamt mahnt: Vorsicht beim Feuerwerk

Das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg ruft zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Böllern und Feuerwerk auf, da Verletzungen durch Feuerwerkskörper schwerwiegende und zuweilen bleibende Folgen haben können. Durch sachgemäße Handhabung lassen sich viele Unfälle vermeiden.

Kinder und Jugendliche sollten nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren. Die Gebrauchsanleitung sollte befolgt werden. Feuerwerk darf nie in Menschenmengen abgefeuert oder auf Ziele geworfen werden. Vorgegebene Sicherheitsabstände sollten aus Sicherheitsgründen immer eingehalten werden. Die Raketen dürfen nur kippsicher aufgestellt und aus gut gesicherten Flaschen oder Rohren abgefeuert werden. Raketen sollten niemals von Balkonen oder Fenstern abgeschossen werden. Feuerwerkskörper niemals aus der Hand zünden, sie könnten vorzeitig explodieren. Blindgänger dürfen nicht erneut entzündet werden, sondern müssen nach Ablauf von zehn Minuten mit Wasser übergossen werden. Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern gilt striktes Rauchverbot.

Folgen von unsachgemäßer Handhabung sind Handverletzungen bis hin zur Abtrennung von Fingern, Augenverletzungen, die zu bleibenden Einschränkungen führen können, sowie Verbrennungen und Knochenbrüche. Durch ein Knalltrauma entstehen Schädigungen des Innenohrs, wenn zum Beispiel ein Feuerwerkskörper in weniger als zwei Metern Entfernung explodiert. Die Symptome sind ein Tinnitus und Schwerhörigkeit, stechende Schmerzen und Schwindel. Hals- Nasen- Ohren-Ärzte raten deshalb dringend, beim Feuerwerk zur Begrüßung des neuen Jahres Gehörschutz zu tragen.

Hinzu kommen Stürze, die zu Knochenbrüchen führen, und Schnittwunden. Besonders unter Alkoholeinfluss missachten viele Feiernde die Sicherheitsvorschriften beim Zünden von Böllern und Raketen. Oftmals entstehen Verletzungen auch durch nicht-zertifizierte Billig-Feuerwerkskörper. Geprüftes Feuerwerk erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.

Der Rat des medizinischen Leiters des Gesundheitsamts, Klaus Friedrich, der auch als Notarzt tätig ist: „Kleinere Verbrennungen, die nicht größer als die Handfläche des Betroffenen sind, können kurzzeitig mit Leitungswasser gekühlt werden. Bei größeren Verbrennungen muss der Rettungsdienst mit Notarzt zugezogen werden. Handverletzungen müssen steril abgedeckt werden. Dazu eignen sich sterile Kompressen, beispielsweise aus dem Auto-Verbandskasten. Abgetrennte Finger oder Fingerteile sollten dem Rettungsdienst übergeben werden und ähnlich steril versorgt werden. Bei Augenverletzungen soll umgehend der Notruf 112 gewählt werden und beide Augen verbunden werden, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird."    let

Weitere Informationen des Deutschen Roten Kreuzes mit Tipps für sichere Silvesterfeiern:  
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/drk-tipps-fuer-eine-sichere-silvesterfeier/    

Sicherheitshinweise der Bundesanstalt für Materialforschung-und Prüfung (BAM);  https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-faqs.html