Nr. 190 / 28.02.2024
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 28. Februar 2024, die Änderung 8c des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Bereich Brunecker Straße, Technische Universität Nürnberg (UTN) beschlossen. Damit wird die Entstehung des Campusareals im neuen Stadtteil Lichtenreuth planungsrechtlich vorbereitet sowie die Voraussetzungen für den neuen Bebauungsplan „TU Nürnberg“ geschaffen.
Bereits im Jahr 2004 sind die ersten Rahmenbedingungen für das Gesamtgebiet des ehemaligen Südbahnhofs vereinbart worden: Eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung / Gewerbe und Grünflächen sollte entstehen. Im Jahr 2017 entschied der Freistaat Bayern die Ansiedlung der Technischen Universität Nürnberg. Der Campus der UTN entsteht auf einem circa 37 Hektar großen Areal im Süden des Gesamtareals. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wird derzeit der Bebauungsplan Nummer 4656 „TU Nürnberg“ aufgestellt. Gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aus den FNP zu entwickeln. Da die Darstellungen in dem seit dem 8. März 2006 wirksamen FNP nicht den im neuen Stadtviertel Lichtenreuth geplanten Nutzungen entsprechen, wurde bereits 2015 die 8. Änderung des Flächennutzungsplans – Bereich Brunecker Straße – eingeleitet.
Der derzeitige FNP enthält für die Flächen im künftigen Campusareals Darstellungen als gewerbliche Baufläche sowie die nachrichtliche Übernahme als Verkehrsfläche / Bahnanlage. Der Streifen entlang der Münchener Straße ist als Grünfläche dargestellt. Diese Darstellungen werden an die Planungen angepasst. Künftig wird größtenteils eine Sonderbaufläche Hochschule dargestellt. Die bestehende übergeordnete Freiraumverbindung vom Hasenbuck zum Volkspark Dutzendteich und die U-Bahnlinie werden in den Planungen berücksichtigt und bleiben erhalten. Hinzu kommen die mit umweltgefährdeten Stoffen belasteten Flächen beziehungsweise Verdachtsflächen, welche konkretisiert und entsprechend gekennzeichnet werden. Neu ist die Darstellung der Flächen zu gesetzlich geschützten Biotopen und die geplante Straßenbahnverlängerung entlang der Münchener Straße.
Mit dem nun dritten Teilgebiet des neuen Stadtviertels Lichtenreuth (nach den FNP-Teilbereichsänderungen 8a und 8b für die Wohngebietsentwicklungen) wurde der letzte Abschnitt der 8. FNP-Änderung beschlossen. Im Anschluss werden die Unterlagen zur Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. maj