Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 522 / 16.05.2024

Mehr Freiraum für Gewerbetreibende: Stadtrat beschließt neue Sondernutzungsrichtlinie für die Innenstadt

Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Mai 2024, die Regeln für die Innenstadt neugestaltet und bietet damit Gewerbetreibenden und Veranstaltern mehr Möglichkeiten, einfallsreich und kreativ die öffentlichen Flächen in der Altstadt zu nutzen.

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier erläutert hierzu die Hintergründe „Wir wollen die bisher erreichten Verbesserungen bei den Sondernutzungen in der Innenstadt beibehalten und gleichzeitig in der Innenstadt ansässigen Gastronomen, Einzelhändlern und Dienstleistern mehr Möglichkeiten bieten, auf den dortigen öffentlichen Flächen präsent zu sein.“

Seit 1. Januar 2020 galt die „Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt (Sondernutzungsrichtlinie Altstadt)“. Ziel dieser Richtlinie war die Eindämmung von unerwünschten Sondernutzungen in der Altstadt. Dieses Ziel wurde erreicht, trotz der Corona-Pandemie und des damit bedingten flexiblen Verwaltungshandelns.

Darauf aufbauend, wurde die Richtlinie gründlich überarbeitet. Auf der bisherigen Linie, die stark von der Reduzierung von Sondernutzungen in der historischen Altstadt geprägt war, wurden die Möglichkeitsräume für Nutzungen an den notwendigen Stellen erweitert und auch neu geschaffen. Dies kommt auch im Namen zur Ausdruck. Sie heißt jetzt „Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Innenstadt (Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt)“.

Was sind die wesentlichen neuen Elemente dieser Richtlinie?

Zudem gibt es noch zahlreiche weitere kleinere Änderungen. Für versteckt liegende Läden und Gastronomien gibt es jetzt mehr Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen. Für Blumen, Obst und Gemüse gibt es Ausnahmen von den Regelungen zur Warenauslage. Und Gastronomen können erlaubnis- und gebührenfrei mit Kreide beschriebene Tafeln aufstellen, um damit die Tagesgerichte zu bewerben.

Für Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier sind die Neuerungen ein wichtiger Baustein, um die Nürnberger Innenstadt zu entwickeln: „Wir haben unseren Gewerbetreibenden zugehört und uns gut überlegt, wie wir unsere Innenstadt auch im öffentlichen Raum attraktiver machen können, ohne dort wieder ein Übermaß an Nutzungen zu haben. Wir haben hier aus meiner Sicht eine gute Lösung gefunden, damit auch die Besucherinnen und Besucher davon profitieren.“    let

Nähere Informationen zur neuen Sondernutzungsrichtlinie Altstadt sind zu finden auf der Homepage des Liegenschaftsamts der Stadt Nürnberg unter folgendem Link: https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/sondernutzungsrichtlinie.html.