Nr. 562 / 27.05.2024
Das Wahlamt weist darauf hin, dass sich Wahlberechtigte, die beantragte Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben, umgehend beim Wahlamt melden sollten.
Das Wahlamt ist zu erreichen unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-33 50 oder zur persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen am Unschlittplatz 7a. Wer Briefwahl beantragt hat, kann im Normalfall nicht mehr im Wahllokal wählen, außer wenn er oder sie den weißen Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen vorweisen kann. Das Wahlamt hat am Freitag, 7. Juni 2024, von 8.30 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist noch eine Briefwahlbeantragung und auch gleich die Durchführung möglich. Am Samstag, 8. Juni, von 8.30 bis 12 Uhr können dort nur noch nicht angekommene Briefwahlunterlagen ersetzt werden.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen im roten Wahlbriefumschlag spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 9. Juni, bis 18 Uhr im Wahlamt eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 6. Juni, abgesandt werden. Eine frühere Versendung ist unbedingt empfehlenswert, damit der rechtzeitige Zugang möglich ist. Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt beim Wahlamt abgeben oder abgeben lassen.