Markenzeichen der Stadt Nürnberg

Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 584 / 04.06.2024

Informationen zur Europawahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die zehnte Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal in allgemeiner direkter Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern aus den damals noch neun Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) gewählt. Bei der Wahl 1984 waren es zehn Mitgliedstaaten, 1989 und 1994 zwölf, 1999 15, 2004 25, 2009 27, 2014 28 und seit 2020 27 Mitgliedstaaten.

Kampagne zur Europawahl
Um 18 Uhr werden am 9. Juni die Wahllokale ihre Pforten schließen, dann ist das Ende der Stimmabgabe in Deutschland erreicht und die Stimmauszählung kann beginnen. Oberbürgermeister Marcus König berichtet: „Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 sind mehr als 350 Millionen Menschen in den 27 EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen. Mit einer überparteilichen und pro-demokratischen Wahlkampagne wird die EU-Bevölkerung seit geraumer Zeit über die Stimmabgabe informiert.“ Das Europäische Parlament startete früh seinen überparteilichen Wahlaufruf zur Europawahl 2024 unter dem Motto „Nutze deine Stimme. Sonst entscheiden andere für dich.“ Oberbürgermeister Marcus König führt aus: „Auch die Stadt Nürnberg hat früh eine eigene Kampagne – Nürnberg wählt Europa. Wählst du mit? – zum Aufruf zur Stimmabgabe gestartet. Nürnberg ist eine überzeugte Europäerin. Mit der Kampagne setzt die Stadt Nürnberg zur Europawahl 2024 ein besonders deutliches Zeichen für Europa und für die Demokratie.“ Sie mobilisiert seit einigen Monaten die Stadtgemeinschaft, gemeinsam für Europa einzutreten. Die überparteiliche Kampagne hat zum Ziel, eine möglichst breite Öffentlichkeit über das Wahldatum zur Europawahl 2024 zu informieren und zur Wahlbeteiligung zu motivieren, insbesondere die Erstwählerinnen und Erstwähler ab 16 Jahren. Sie möchte dazu möglichst unterschiedliche Akteure der Stadtgesellschaft einbeziehen und bietet daher zahlreiche Mitmachmöglichkeiten für Privatpersonen sowie Unternehmen, Vereine, Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens. „Verbunden wurde diese Kampagne auch mit Marketingmaßnahmen zur Gewinnung neuer Wahlhelfender zur Unterstützung am Wahltag in den Wahllokalen. Ich freue mich sehr, dass eine Vielzahl an Erstwählerinnen  und Erstwähler auch für den Einsatz am Wahltag in den Wahllokalen gewonnen werden konnte. Allen Helfenden gilt mein besonderer Dank, sie bilden das Fundament der Demokratie“, so Oberbürgermeister Marcus König.

Europawahlen in Zahlen
In der letzten Woche der Vorbereitung der Europawahl in Nürnberg blicken Stadtwahlleiter Oberbürgermeister Marcus König und Wahlamtsleitern Susanne Hartung, in Personalunion auch Leiterin des Statistikamts, gemeinsam noch einmal auf die Zahlen. Susanne Hartung berichtet: „In das Europäische Parlament werden aus den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft 720 Abgeordnete gewählt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen davon 96 Abgeordnete. 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen nehmen in Deutschland an der Europawahl teil. 51,3  Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland sind Frauen. Die Wahlleitung der Stadt Nürnberg ist eine von 418 Kreis-, Stadt- und Bezirkswahlleitungen, welche die Europawahl vor Ort organisieren. Insgesamt treten 1 413 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber in Deutschland bei der Europawahl 2024 an. Schätzungsweise 350 Millionen Menschen in allen EU-Mitgliedstaaten, davon 60,9 Millionen Deutsche, sind in Deutschland bei der Europawahl wahlberechtigt – in Nürnberg etwa 340 000 Wahlberechtigte. Circa 5,1 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler dürfen bei der Europawahl ihre Stimme abgeben, das sind allein in Nürnberg über 20 000. Rund 675 000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind am Wahltag in den Wahllokalen und bei der Briefwahl im Einsatz, davon allein in Nürnberg über 5 000 Helfende. Sie werden am Wahltag ab 18 Uhr mit der Stimmauszählung beginnen, sodass am Wahlabend bereits ab 19 Uhr mit den ersten vorläufigen Ergebnissen zu rechnen ist. Die Bekanntgabe des vorläufigen Landesergebnisses in der Wahlnacht erfolgt frühestens gegen 23 Uhr.“


Veröffentlichungen
Das Amt für Stadtforschung und Statistik/Wahlamt hat zwei Broschüren zur Europawahl veröffentlicht. Im Bericht M 547 sind ausführliche Informationen im Bereich der Wahlorganisation zu finden: go.nuernberg.de/innovationen_europawahl_2024

In der Broschüre „Vor der Europawahl 2024“ (W 225) sind umfangreiche Informationen über die rechtlichen Hintergründe dieser Wahl (inklusive der Änderungen gegenüber der letzten Europawahl), das Wahlverfahren und die Wahlvorschläge in Bayern, die räumliche Gliederung des Wahlgebiets 
oder die gestiegene Bedeutung der Briefwahl zu finden. Abgerundet wird der Bericht mit einer Darstellung der wahlberechtigten Deutschen sowie EU-Bürgerinnen und Bürger nach Altersgruppen und Geschlecht, der Erstwählenden und einer Übersicht der Wahllokale – einsehbar unter: go.nuernberg.de/vor_der_europawahl_2024.

Repräsentativstatistik
In 22 Wahlbezirken (darunter acht Briefwahlbezirke) der Stadt Nürnberg wird wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesen Wahllokalen erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, der oben links mit einem Buchstaben (A-M) gekennzeichnet ist. Diese Kennzeichnung ermöglicht die Auszählung der Stimmen und der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und sechs Altersgruppen (18-25, 25-35, 35-45, 45-60, 60-70 und 70 Jahre und mehr). Bei dieser Wahlstatistik, deren Ermittlung im Anschluss an die Feststellung der Gesamtergebnisse im Wahllokal nachträglich im Statistischen Amt erfolgt, bleibt das Wahlgeheimnis strikt gewahrt, da nicht vom Stimmzettel auf die einzelne Person rückgeschlossen werden kann. Es werden keine Ergebnisse für einzelne Wahllokale, sondern nur zusammengefasste Ergebnisse veröffentlicht. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz genau geregelt. Die repräsentative Wahlstatistik gibt es schon seit der Bundestagswahl 1957. Sie wurde bei fast allen Wahlen seither durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen Auswahlbezirken sind repräsentativ für Nürnberg insgesamt. Die Statistik gibt Auskunft über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten der Nürnberger Männer und Frauen in den einzelnen Altersgruppen.

Wahlverfahren und Stimmzettel
Jede Wählerin und jeder Wähler erhält für die Wahl einen hellgrauen Stimmzettel und darf darauf eine Stimme abgeben. Ungültig ist eine Stimmabgabe dann, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, nicht gekennzeichnet ist, den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt, mit einem besonderen Merkmal versehen ist, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Hier gilt die Faustregel: Ein Stimmzettel – ein Kreuz! Bayernweit gibt es den gleichen Stimmzettel.

Wahlberechtigung
Wählen kann nur, wer als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter im Wählerverzeichnis eingetragen ist und/oder einen Wahlschein besitzt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher und mindestens 16 Jahre alt ist (also vor dem 10. Juni 2008 geboren ist und seit mindestens drei Monaten (seit 9. März 2024) innerhalb der EU wohnt (zusätzlich auch Auslandsdeutsche nach Paragraf 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz) beziehungsweise als Unionsbürger/in eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Deutschland wohnt. Die weiteren Voraussetzungen, dass er/sie 16 Jahre oder älter und seit mindestens 3 Monaten in der Europäischen Union wohnhaft sein muss, gelten für die Unionsbürger/innen entsprechend.

Wahlbenachrichtigung, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Das Wahlamt weist darauf hin, dass sich Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung oder beantragte Briefwahlunterlagen erhalten haben, umgehend beim Wahlamt melden sollten und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag spätestens bis zum Wahltag am Sonntag, 9.  Juni 2024, bis 18 Uhr, im Wahlamt eingehen müssen. Das Wahlamt ist zu erreichen unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-33 50 oder zur persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen am Unschlittplatz 7a. Das Wahlamt ist am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, am Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie am Freitag, 7. Juni, von 8.30 bis 18 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist noch eine Briefwahlbeantragung und auch gleich die Durchführung möglich. Am Samstag, 8. Juni, von 8.30 bis 12 Uhr können dort nur noch nicht angekommene Briefwahlunterlagen ersetzt werden.

Auskünfte
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt entweder persönlich in der Schalterhalle am Unschlittplatz 7a oder telefonisch unter der Nummer 09 11 / 2 31-33 50.    let

Informationen des Nürnberger Wahlamts unter: wahlen.nuernberg.de  
Informationen des Landeswahlleiters unter: www.wahlen.bayern.de   
Informationen der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de