Nr. 657 / 14.06.2024
Am Dienstag, 11. Juni 2024, hat Nürnbergs Bürgermeister Christian Vogel zusammen mit dem Leiter der Feuerwehr Nürnberg, Volker Skrok, und dem verantwortlichen Projektleiter bei der Berufsfeuerwehr, Sebastian Kahl, den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Nürnberg vorgelegt.
„Eine professionelle und gut ausgestattete Feuerwehr ist mir ganz wichtig. Dafür tun wir sehr viel, wie beispielsweise die sukzessive Erneuerung der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Wehren. Dennoch gehört auch der ‚Blick von außen‘ dazu, um sicherzugehen, dass die Nürnberger Feuerwehr auch künftig ihre wichtigen Aufgaben in Sachen Quantität und Qualität auf hohem Niveau erfüllen kann“, sagt Feuerwehr-Bürgermeister Christian Vogel. „Der aktuelle Feuerwehrbedarfsplan bestätigt uns in unserer bisherigen Arbeit und gibt gleichzeitig wichtige Ausblicke in die Zukunft.“
Im Zuge einer Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Nürnberg wurden die Standorte der fünf Wachen der Berufsfeuerwehr technisch und taktisch überprüft. Die fünf Wachenstandorte sind dabei durch einen Gutachter bestätigt worden. Auch der bereits in der Langfristplanung befindliche Neubaustandort der Feuerwache 3 am Nürnberger Kohlenhof war Teil der Begutachtung und wurde bestätigt. Der Bedarf einer neuen Feuerwache 6 im Nürnberger Nordwesten – das Gebiet Am Wegfeld, Großgründlach, Buch, Neunhof – ist ebenfalls analysiert worden. Hier kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine kurzfristige Notwendigkeit für eine weitere Berufsfeuerwache in diesem Gebiet besteht. Es gilt jedoch, die Stadtentwicklung und die Situation der Freiwilligen Feuerwehren im genannten Abschnitt zu beobachten. Je nach deren Entwicklung kann zukünftig eine Feuerwache 6 notwendig werden. Um für die Entwicklungen in diesem Zusammenhang gut gerüstet zu sein, werden bereits heute Grundsatzplanungen für einen Feuerwachen-Neubau in die bereits weit fortgeschrittenen Planungen für den Neubau der Integrierten Leitstelle in der Bamberger Straße integriert.
Die Personalsituation im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr und damit die Ermittlung der benötigten Einsatzfunktionen ist Kernbestandteil einer jeden großstädtischen Feuerwehrbedarfsplanung. Hierzu empfiehlt der Gutachter, einige taktisch-strategische Anpassungen durchzuführen, um für die Zukunft schlagkräftig genug und gut gerüstet zu sein. So soll die Einsatzkräftestruktur der bisherigen Zug- und Gruppenwachen vereinheitlicht werden. Es soll nach der vollständigen Umsetzung des Bedarfsplans fünf gleiche sogenannte Grundschutzkomponenten auf den fünf Berufsfeuerwachen geben. Diese werden ergänzt von je einem Kleinalarmfahrzeug auf jeder Wache. Dazu kommen weitere Funktionen für die Besetzung der benötigten Sondereinsatzfahrzeuge, wie zum Beispiel den Gerätewagen-Gefahrgut, den Rüstwagen, den Feuerwehrkran oder auch das Wasserrettungsfahrzeug und den besonderen Einsatzführungsdienst, bestehend aus dem Direktionsdienst, dem Inspektionsdienst und dessen Führungsassistenten.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Etablierung von drei zusätzlichen Einsatzfunktionen im 24-Stundendienst. Dies entspricht einer Erhöhung der vorzuhaltenden Einsatzfunktionen von derzeit 88 (inklusive der drei besonderen Führungsfunktionen) auf dann 91.
Auch die Freiwillige Feuerwehr als wichtiger Bestandteil der Feuerwehr Nürnberg, wurde in der zurückliegenden Begutachtung ausführlich und komplett betrachtet.
Der Feuerwehrbedarfsplan bestätigt die Wichtigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, insbesondere im Zusammenhang mit der Hilfsfristerreichung in den Außenbereichen des Nürnberger Nordwestens, des äußersten Stadtsüdens und im östlichen Stadtgebiet, also Laufamholz, Fischbach und Brunn, ausdrücklich. Im Gutachten wird auch die seit vielen Jahren praktizierte Einbindung der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte in Sonderaufgaben, wie zum Beispiel die Unterstützung der Örtlichen Einsatzleitung, den Betrieb der Drohneneinheit, die Ölwehr, die Einsatzkräfteverpflegung und viele weitere, explizit bekräftigt. Sie soll weiter ausgebaut werden, um auch die Attraktivität der ehrenamtlichen Feuerwehrtätigkeit zu erhalten oder noch weiter zu steigern.
Die 18 Standorte der Freiwilligen Feuerwehren wurden, wie die Wachen der Berufsfeuerwehr auch, geografisch, technisch und taktisch überprüft. Im Feuerwehrbedarfsplan wird diesbezüglich nochmal besonders erwähnt, dass das einzigartige Sanierungs- und Neubauprogramm, das seit Jahren umgesetzt wird, sehr gut, notwendig und unbedingt fortzusetzen ist.
Einen besonderen Punkt stellt sicher die gutachterliche Anregung dar, mittelfristig über die Etablierung zweier zusätzlicher Freiwilliger Feuerwehren im neuen Stadtteil Lichtenreuth und in der Innenstadt, möglicherweise in Kombination mit der neuen Feuerwache 3 am Kohlenhof, nachzudenken. Ziel ist die Verfügbarmachung sonst brachliegender Personalressourcen im Bereich der neuen Universität und in den südwestlichen Innenstadtquartieren.
Eine besondere Herausforderung wird nach Ansicht des Gutachters in den kommenden Jahren die Nachwuchsgewinnung sowohl im Ehrenamt als insbesondere auch auf dem hauptamtlichen Sektor darstellen. Hier gilt es, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen und die Anstrengungen bei der Nachwuchsakquise weiter zu erhöhen, um auch die Personalsituation stets den Herausforderungen der Zukunft anpassen und den damit verbundenen Personalbedarf decken zu können.
Die Umsetzung all der genannten und der weiteren im Feuerwehrbedarfsplan enthaltenen Aufgaben für die Stadt Nürnberg und ihre Feuerwehr wird sich, aller Voraussicht nach, sicher bis in die Jahre 2028/2029 hinziehen. Dann steht auch bereits die nächste turnusmäßige Überprüfung des Feuerwehrbedarfs in Nürnberg an mit der Fortschreibung des heutigen Bedarfsplans nach fünf Jahren.
Seit Dezember 2022 arbeitet die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH aus Viersen als externer Gutachter zusammen mit der Feuerwehr Nürnberg an der Ausarbeitung des Plans, der nun in seiner Endfassung am Mittwoch, 19. Juni, vom Nürnberger Stadtrat behandelt wird.
Ziel eines Feuerwehrbedarfsplans ist es, den risikoangepassten Feuerwehrbedarf einer Kommune zu definieren. Das Bayerische Feuerwehrgesetz, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren auf Bundesebene geben wichtige Verfahrenshinweise und Kenngrößen für die Durchführung der Planungen. tom