Nr. 860 / 02.08.2024
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hatte mit Urteilen vom 27. März 2024 entschieden, dass der geplante Ausbau von zwei Abschnitten des Frankenschnellwegs in der Stadt Nürnberg rechtmäßig ist. Die Klagen des Bundes Naturschutz (BN) und einer Privatperson wurden abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Seit Freitag, 26. Juli, liegen nun auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.
Oberbürgermeister Marcus König fühlt sich in seiner Einschätzung bestätigt: „Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs (FSW) bringt so viele Vorteile mit sich und löst gleich ein ganzes Bündel von Konflikten, die es im Nürnberger Westen und in der Südstadt gibt: Ein fließender Verkehr geht einher mit einer Reduzierung der Staub-, Lärm- und Abgasbelastungen. Davon profitieren auch das nachgeordnete Straßennetz und die Menschen, die im unmittelbaren Umfeld des Frankenschnellwegs leben.“
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zur Überzeugung gelangt, dass der derzeitige Zustand des Frankenschnellwegs den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr gerecht wird, weshalb sein Ausbau planerisch gerechtfertigt sei. Das sieht auch Bürgermeister Christian Vogel so, der als Erster Werkleiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) zuständig für das FSW-Projekt ist: „Wir haben lange mit dem BN-Vorstand verhandelt und einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der dann aber von den BN-Mitgliedern abgelehnt wurde. Wir haben die geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung korrekt durchgeführt. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und das wurde vom Verwaltungsgerichtshof anerkannt. Die Argumentation des BN ist weitestgehend in sich zusammengefallen. So hat der BayVGH unter anderem bestätigt, dass es sich beim FSW um eine Kreisstraße handelt und weist damit die gegenteilige Auffassung des BN, es handle sich um eine Bundesstraße, klar zurück.“
Insbesondere die Verkehrsprognose hat den Senat überzeugt. Ausdrücklich spricht das Urteil von den gut nachvollziehbaren fachlichen Erläuterungen des Bearbeiters in der mündlichen Verhandlung, mit denen sämtlichen Einwänden überzeugend entgegengetreten worden ist. Insgesamt hat sich das Gericht mit den Fragen der Verkehrsprognose und den gegen sie gerichteten Angriffen umfassend auseinandergesetzt und hat diese überzeugend zurückgewiesen.
Wie es nun weitergeht, wird sich in den nächsten beiden Monaten zeigen. Soweit der BN gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Nichtzulassungsbeschwerde erhebt, muss er das innerhalb eines Monats tun. Fristende wäre Montag, 26. August 2024. Innerhalb der Frist eines weiteren Monats, also bis Donnerstag, 26. September 2024, müsste die Beschwerde dann begründet werden. Sofern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde nicht abhilft, legt er diese dem Bundesverwaltungsgericht vor. Eine Entscheidung über die Beschwerde dürfte das Bundesverwaltungsgericht innerhalb von neun Monaten fällen, sodass im Juni 2025 hierzu eine Entscheidung vorliegt. Weist das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden zurück, ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs damit rechtskräftig. Soweit es eine Revision zulassen würde, schlösse sich an die Nichtzulassungsbeschwerde auch noch ein Revisionsverfahren an. Dieses Verfahren würde dann voraussichtlich eineinhalb bis zwei Jahre dauern.
Bürgermeister Vogel ist angesichts der Eindeutigkeit der Urteilsbegründung vorsichtig optimistisch: „Ende des Monats wissen wir, woran wir sind. Wir hoffen, dass der BN dieses Urteil akzeptiert und nicht weiterhin auf Zeit spielt. Jede zusätzliche Warteschleife kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Geld, da die Baupreise teurer werden. Wir haben eine gut durchdachte und attraktive Lösung. Dafür haben wir in zwei Rechtsinstanzen eine Bestätigung bekommen.“
Oberbürgermeister Marcus König: „Die Menschen in Nürnberg und in der Region erwarten, dass wir endlich anpacken. Für weitere taktische Spielereien gibt es kein Verständnis.“ let