Nr. 1046 / 30.09.2024
In einem Vortrag geht Jurist Dr. Patrick Kroker der Frage nach, ob die strafrechtliche Aufarbeitung des Syrien-Konflikts als Vorbild für die Aufarbeitung des Kriegs in der Ukraine dienen kann. Er spricht am Dienstag, 8. Oktober 2024, um 19 Uhr im Saal 600, Bärenschanzstraße 72. Die Veranstaltung wird in Deutsche Gebärdensprache übersetzt.
Nach dem Weltrechtsprinzip gibt es Verbrechen, die so schwerwiegend sind, dass sie auch in anderen Staaten geahndet werden können – auch wenn sie nicht auf dessen Hoheitsgebiet passiert sind oder durch eine Staatsbürgerin oder einen Staatsbürger verübt wurden. Dieses Prinzip findet in Deutschland immer mehr Anwendung. Ein prominenter Fall ist das sogenannte Al-Khatib-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz, in dem erstmals zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Assad-Regimes verurteilt wurden.
Können die Erkenntnisse und Erfahrungen aus diesem Verfahren auch auf Verbrechen in der Ukraine übertragen werden? Wo liegen die Herausforderungen, und welche anderen Möglichkeiten gibt es für eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen in der Ukraine? Diese Fragen stellt Dr. Patrick Kroker, Jurist beim European Center for Constitutional and Human Rights e. V. in Berlin. Dort ist er verantwortlich für die Arbeit zu Menschenrechtsverbrechen in Syrien und vertritt regelmäßig Opfer von Völkerrechtsverbrechen vor Gericht.
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung unter Telefon 09 11 / 2 31-2 86 14 oder per E-Mail an memorium@stadt.nuernberg.de wird gebeten. ja